Vikariat im Überblick

Zulassungsvoraussetzungen für das Vikariat in der EKHN sind entweder die Teilnahme an der Kirchlichen Studienbegleitung oder ein erfolgreich absolviertes Aufnahmeverfahren.

  • Studierende, die das Förderprogramm der Kirchlichen Studienbegleitung besucht haben, können nach bestandenem Erstem Theologischem Examen direkt in das Vikariat übergehen. Nähere Informationen zur Studienbegleitung erhalten Sie hier.
  • Studierende, die vor dem Wintersemester 2015/16 ihre Zwischenprüfung abgelegt haben oder sich erst während des Hauptstudiums oder nach dem Examen für die EKHN entscheiden, müssen an einem Aufnahmeverfahren teilnehmen.

Vikar*innen werden für ca. zwei Jahre erfahrenen Lehrpfarrer*innen in deren jeweiligen Gemeinden zugeordnet.
Während dieser Zeit kommen sie für meist dreiwöchige Kursphasen ins Herborner Schloss. 22 der insgesamt rund 95 Ausbildungswochen finden im Theologischen Seminar statt.

Die Gehalts-Spanne umfasst ungefähr 1.800.- bis 2.500.- Euro monatliches Einkommen.  

Zu beachten ist, dass der Vorbereitungsdienst im Regelfall ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis darstellt, bei dem keine Abzüge für die Rentenversicherung anfallen

Bibliothek des Theologischen Seminars der EKHN

Online Bibliothek

Herborns Bibliothek bietet einen Online-Katalog samt App. Hier kannst du extern im Bestand stöbern, Merklisten anlegen, dein Bibliothekskonto verwalten und auch von einem wachsenden E-Book-Bestand für dein Vikariat profitieren.

TEAM DES THEOLOGISCHEN SEMINARS

Wie läuft das Vikariat ab?

Das Vikariat ist die zweite Ausbildungsphase auf dem Weg ins Pfarramt und legt einen stärkeren Fokus auf die praktische Orientierung. Es umfasst 22 Monate und gliedert sich in verschiedene Bereiche, die die vielfältigen Arbeitsfelder und Aspekte des Pfarrberufs abdecken und dich auf diese vorbereiten.

Eine enge Verknüpfung von Theorie und Praxis ist im Vikariat charakteristisch. Du setzt dich intensiv damit auseinander, was in deinem angestrebten Beruf als Pfarrer*in auf dich zukommt und welche Erwartungen an dich gestellt werden. Dabei bekommst du das notwendige "Handwerkszeug" für deine Aufgaben vermittelt und erprobst das Gelernte in der Praxis. Du setzt dich mit deiner zukünftigen Berufsrolle auseinander und übst die erforderlichen Handlungen und Tätigkeiten, die Pfarrer*innen beherrschen müssen.

Schloss Herborn: Das Theologische Seminar

Einen wichtigen Teil deiner Ausbildung verbringst du in der Kirchengemeinde. Ein*e Lehrpfarrer*in begleitet dich dabei.

Am Anfang begleitest du deine Mentorin zu allen gemeindlichen und übergemeindlichen Veranstaltungen, um einen Überblick über die Aufgaben eines Pfarrers zu bekommen. Du hospitierst.

Im weiteren Verlauf des Vikariates übernimmst du dann immer mehr Aufgaben selbstständig: du unterrichtest in der Schule und in der Konfirmandenarbeit. Du feierst unterschiedliche Gottesdienste, taufst, traust und beerdigst. Du machst Seelsorgebegegnungen und begleitest Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen. Du denkst zusammen mit Kolleginnen und Kollegen darüber nach, wie Kirche in Zukunft aussehen kann und bekommst Einblicke in kirchliches Verwaltungshandeln.

Kurzum: du lernst, wie du selbst Teil einer Kommunikation des Evangeliums vor Ort werden kannst. Du findest in den zwei Jahren einen Raum vor zum Ausprobieren und Einüben.

In der EKHN werden sich in den nächsten Jahren Kirchengemeinden zu Nachbarschaftsräumen zusammenschließen. Nicht mehr die „klassische Kirchengemeinde“ wird der Lernort für das Vikariat sein, sondern Du wirst auch kirchliche Arbeit in der Region kennenlernen. Dabei stehen dir neben deinem Lehrpfarrer auch die Kolleg*innen aus dem Nachbarschaftsraum als Lernbegleiter*innen zur Verfügung. Hier lernst du von Anfang an, mit Kolleg*innen und auch mit anderen Berufsgruppen (Gemeindepädagoge*innen und Kirchenmusikern) zu kooperieren.

Während des Vikariates wohnst und arbeitest du in der Kirchengemeinde und in der Region vor Ort.

Die Gemeindephasen sind aber immer wieder unterbrochen von Phasen, die du im Theologischen Seminar verbringst! In fast jedem Monat des Vikariates 3,5 Tage. Insgesamt 18 Blöcke.

Das Theologische Seminar unterstützt dich dabei, deine Rolle als Pfarrer*in zu finden. Du reflektierst zusammen mit Dozent*innen und deinen Kolleg*innen das, was du vor Ort wahrnimmst. Dabei stehen aktuelle praktisch-theologische und gesellschaftlich-kirchliche Fragestellungen im Vordergrund. Du lernst und übst Handlungsstrategien in den Bereichen Religionspädagogik, Gottesdienst, Seelsorge, Kirchentheorie und Gemeindeleitung.

Zur Ausbildung gehört auch das Programm des „geistlichen Mentorates“. Zusammen mit einem Mentor oder einer Mentorin gehst du auf die Suche nach den Quellen, die für dich wichtig sind, um den Pfarrberuf gesund und fröhlich auch als geistlichen Beruf ausüben zu können.

Der Pfarrberuf ist einer der vielfältigsten Berufe überhaupt. Im Vikariat hast du die Möglichkeit, die Fülle der kirchlichen und pfarramtlichen Handlungsfelder kennen zu lernen und dich in ihnen auszuprobieren.

Du lernst den Zusammenhang zwischen Sozialraum und kirchlichem Handeln kennen und machst Seelsorgebegegnungen in vielen verschiedenen Feldern. Du begleitest Kinder, Jugendliche und Erwachsene in religiösen Bildungsprozessen in Schule und Gemeinde. Du feierst Gottesdienste und Andachten am Sonntagmorgen und zu vielen anderen Anlässen. Im Rahmen von Kasualgottesdiensten (etwa Taufe, Trauung, Beerdigung) begleitest du Menschen an Lebensübergängen.

Du erfährst, was es heißt, als Person für die Kirche als gesellschaftliche Akteurin zu stehen. Du gehst zusammen mit den Menschen auf die Suche nach ihren religiösen Vorstellungen und bringst sie mit den christlichen Traditionen und Glaubenszeugnissen, wie sie uns in der Bibel und der Geschichte der Kirche begegnen, ins Gespräch.

Das Vikariat schließt nach 22 Monaten mit der Zweiten Theologischen Prüfung ab.

Das zweite Examen besteht aus schriftlichen und mündlichen Prüfungen in
den vier Fächern Religionspädagogik, Gottesdienst, Seelsorge und Kirchentheorie. Es bestimmt die letzte Phase der Ausbildung.

Nach dem zweiten Examen hast du die Möglichkeit, ein Spezialpraktikum zu absolvieren. Es dauert sechs Monate und schließt sich an das Gemeindevikariat an.

In diesen sechs Monaten kannst du entweder deine Erfahrungen in einem kirchlichen Handlungsfeld vertiefen (z.B. Gottesdienst mit Kindern, Gefängnisseelsorge, religionspädagogisches Institut oder Diakonie), dich im nicht-kirchlichen Bereich umschauen (Unternehmen oder andere gesellschaftliche Organisationen) oder noch einmal ins Ausland gehen (Auslandsvikariat, ein Jahr).

Wenn du das Spezialvikariat nicht machen möchtest, schließt sich direkt der Probedienst an.

Lehrpfarrer*innen begleiten die Vikar*innen in der Ausbildung in Gemeinde und Nachbarschaftsraum. Sie planen in regelmäßigen Treffen Termine und reflektieren Erlebtes und Erlerntes (Besprechung von Praxisdokumenten, Rollenklärung, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben). Sie achten darauf, dass sich die Vikar*innen den Ausbildungsanforderungen stellen, sie ermutigen und begleiten. In den Nachbarschaftsräumen achten sie darauf, dass die Vikar*innen auch Ansprechpersonen finden für kirchliche Handlungsfelder, die in der eigenen Praxis keinen Schwerpunkt bilden.

Parallel zu einem Ausbildungskurs lädt das Theologische Seminar die Lehrpfarrer*innen zu Qualifikationsmodulen und zu einer begleitenden Lehrpfarrer:innensupervision ein.

Familienfreundliches Vikariat

Die EKHN legt Wert auf ein familienfreundliches Vikariat. Gemeinsam begeben wir uns auf die Suche nach individuellen Lösungsmöglichkeiten, um den unterschiedlichen familiären Situationen in den Ausbildungserfordernissen gerecht werden zu können. Darüber hinaus gibt es grundsätzliche Unterstützungsmöglichkeiten:

Auf deinen Wunsch hin können wir dich von der Residenzpflicht im Vikariat befreien, wenn deine familiäre Situation einen Umzug der Angehörigen nicht ermöglicht (Kinder in Betreuungseinrichtungen/Schule, Arbeitsstätte des Ehepartners, etc.). Zur Beratung bist du mit dem Ausbildungsreferat in sehr enger individueller Absprache. Den Antrag stellst du formlos an das Ausbildungsreferat. Dein*e Lehrpfarrer*in muss ihm vorab schriftlich zustimmen. Wir suchen dann in pendelbarer Nähe nach einem geeigneten gemeindlichen Einsatzort für dich.

Der Terminplan über die gesamte Ausbildungszeit wird dir bereits einige Wochen vor Ausbildungsbeginn zur Verfügung gestellt. So kannst du etwa Betreuungszeiten und Urlaube frühzeitig innerfamiliär abstimmen und erhältst Planungssicherheit.

Auf Antrag kann dir das Vikariat als Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen bewilligt werden. Es umfasst mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit. Bitte wende dich frühzeitig, mindestens 4 Monate vor Vikariatsbeginn, an das Ausbildungsreferat und/oder das Theologische Seminar Herborn, um dich in einem Beratungsgespräch über die allgemeinen Voraussetzungen zu informieren und dann ggf. individuelle Absprachen zu treffen.

Du hast Anspruch auf den Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten, wenn du als Vikar*in ein oder mehrere Kinder unter 12 Jahren in häuslicher Gemeinschaft betreust und erziehst.

Der Zuschuss wird pro Familie ausgezahlt und nicht pro Kind. Es ist ebenfalls möglich, Kinder und Betreuungspersonen zu vergünstigten Unterbringungskosten mit ins Theologische Seminar zu bringen, sofern die räumliche Kapazität des Schlosses Herborn dies zulässt. Für die Tage, an denen Betreuungspersonen mitgebracht werden, wird jedoch kein Zuschuss ausgezahlt.

Die Höhe des Zuschusses für Kinderbetreuungskosten während der Präsenzzeiten am Theologischen Seminar beträgt:

  • 20€ pro Tag
  • Maximal 100€ pro Woche
  • Maximal 500€ pro Monat

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch die Zentrale Gehaltsabrechnungsstelle und muss als geldwerter Vorteil versteuert werden.

Solltest du Schwierigkeiten haben, dein Kind während deiner Abwesenheit am Theologischen Seminar in Herborn (ungefähr 3,5 Tage pro Monat) zu Hause betreuen zu lassen, besteht die Möglichkeit, das Kind und die jeweilige Begleitperson zu vergünstigten Unterbringungskosten mit Vollverpflegung ins Theologische Seminar zu bringen. Bitte melde dies frühzeitig im Büro des Seminars an. Beachte jedoch, dass in diesem Fall der Betreuungskostenzuschuss nicht ausgezahlt werden kann.

Bewerbungen

Um dich für einen Vikariatsplatz zu bewerben, benötigst du folgende Unterlagen, die du auch nach und nach einreichen kannst:

  • Das Bewerbungsformular, das du hier finden kannst.
  • Eine beglaubigte Geburtsurkunde.
  • Einen beglaubigten Tauf- und Konfirmationsschein.
  • Eine Kopie deines Abiturzeugnisses.
  • Einen Lebenslauf mit Lichtbild, sowohl in gedruckter Form als auch als pdf-Datei.
  • Ein Zeugnis über die bestandene Erste Theologische Prüfung bei einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) oder einer Evangelisch-Theologischen Fakultät (gemäß der Rahmenprüfungsordnung der EKD von 2010).
  • Eine Urkunde über deinen Familienstand mit Konfessionsangabe des Partners/der Partnerin (gilt nur für Verheiratete).
  • Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis.
  • Ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis.
  • Eine Teilnahmebescheinigung der Kirchlichen Studienbegleitung oder eine Aufnahmeempfehlung des Aufnahmeverfahrens.

Bitte beachte, dass das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis und das amtsärztliche Gesundheitszeugnis nicht bis zum Bewerbungsschluss am 31.05. bzw. am 31.10. eingereicht werden müssen. Beide Dokumente können nachgereicht werden, da sie nicht älter als 3 Monate zum Beginn des Vikariats sein sollen. Die Anträge für beide Dokumente werden dir unaufgefordert nach deiner Bewerbung zugesandt.

Die Bewerbungsunterlagen sende bitte an folgende Adresse:

Kirchenverwaltung der EKHN
Referat Personalförderung und Hochschulwesen
Frau Ute Klausen-Pitz
Paulusplatz 1
64285 Darmstadt

Wie geht es weiter für Externe ...

Wenn du nicht an der Kirchlichen Studienbegleitung teilgenommen hast, dann musst du dich für das Aufnahmeverfahren bewerben.

Das Aufnahmeverfahren für das Vikariat findet zweimal im Jahr statt.

Nach deiner Anmeldung wirst du zu einem etwa 40-minütigen strukturierten Gespräch nach Darmstadt in die Kirchenverwaltung eingeladen. In diesem Gespräch können wir uns gegenseitig kennenlernen um schauen, ob deine Ausbildung bei uns für uns beide passt. Dabei achten wir auf deine Sprach-, Argumentations-, Dialog- und Teamfähigkeit sowie darauf wie du dich selbst reflektierst. Natürlich kannst du auch den Moment nutzen, um Fragen zum Pfarrberuf und unserer Kirche zu stellen. 

Wer sitzt dir gegenüber:

  • einer Pröpstin oder einem Propst als Vorsitzende*r
  • einem ehrenamtlichen Mitglied der Kirchenleitung oder einem nicht ordinierten Mitglied des Kirchensynodalvorstandes
  • der Dezernentin oder dem Dezernenten des Dezernates Personal der Kirchenverwaltung oder einer anderen theologischen Dezernentin oder einem anderen theologischen Dezernenten oder einer Pröpstin oder einem Propst
  • der Referatsleitung Personalförderung und Hochschulwesen oder der Referentin oder dem Referenten für theologische Ausbildung (beratend, Protokollführung).

Die Teilnahme an einem Aufnahmeverfahren kann einmal wiederholt werden.

Wenn du dich für ein Vikariat in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) interessierst und aus einer anderen Gliedkirche kommst oder nicht an der Kirchlichen Studienbegleitung teilgenommen hast, bist du herzlich willkommen, dich zu bewerben!

Folgende Voraussetzungen gelten dafür:

  • Du solltest ein Examen bei einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) oder einer Evangelisch-Theologischen Fakultät (gemäß der Rahmenprüfungsordnung der EKD von 2010) abgeschlossen haben.
  • Die Empfehlung zur Aufnahme in das Vikariat erfolgt durch ein Aufnahmeverfahren, daher ist es wichtig, die Bewerbungsfristen dafür zu beachten.
  • Vor dem Aufnahmeverfahren ist ein Informations- und Orientierungsgespräch im Referat Personalförderung und Hochschulwesen (Dr. Holger Ludwig) erforderlich.
  • Bitte gib auch an, ob du bereits ein Vikariat in einer anderen Gliedkirche der EKD begonnen hast oder die Zweite Theologische Prüfung nicht bestanden hast.
  • Sende deine Bewerbungsunterlagen bitte an folgende Adresse:

    Kirchenverwaltung der EKHN
    Referat Personalförderung und Hochschulwesen
    Frau Ute Klausen-Pitz
    Paulusplatz 1
    64285 Darmstadt

Wenn du Fragen dazu hast oder Kontakt aufnehmen möchtest, kannst du dich gerne bei uns melden: Ute Klausen-Pitz (E-Mail: ute.klausen-pitz@ekhn.de, Telefon: 06151 – 405 368).

Aufnahmeverfahren 2022 und 2023

02. – 04. November 2022
Anmeldeschluss 31. August 2022 (Vikariatsbeginn 1. Februar 2023)

14. – 16. Juni 2023
Anmeldeschluss 31. März 2023 (Vikariatsbeginn 1. September 2023)

08. – 10. November 2023
Anmeldeschluss 31. August 2023 (Vikariatsbeginn 1. Februar 2024)

19. – 21. Juni 2024
Anmeldeschluss 31. März 2024 (Vikariatsbeginn 1. September 2024)

13. – 15. November 2024
Anmeldeschluss 31. August 2024 (Vikariatsbeginn 1. Februar 2025)

Die Bewerbungen für das Aufnahmeverfahren sind, unter Angabe des geplanten Vikariatsbeginns, an die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau, Kirchenverwaltung, Referat Personalförderung und Hochschulwesen, Frau Alexandra Lichtenthäler, 64276 Darmstadt, zu richten. Gerne auch per E-Mail an Alexandra Lichtenthäler.

Folgende Unterlagen sind beizufügen:

  • Ein Lebenslauf und Lichtbild
  • Gegebenenfalls das Zeugnis über die bestandene Erste Theologische Prüfung oder Zeugnis der Masterprüfung oder Nachweis über den Beginn der Integrationsphase bzw. Meldung zum Examen
  • Gegebenenfalls Einverständnis zur Einsicht in die Personalakte.

Portraits

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